Gesetzliche Grundlagen

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Der Naturschutz sowie die Umweltmedien Boden und Wasser sind durch gesonderte Gesetze auf europäischer Ebene sowie nationaler und Länderebene geschützt. Während das Wasser schon früh geschützt war, blieb der Boden lange Zeit unberücksichtigt. Erst am 1. März 1999 traten die Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes in Kraft. Damit wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von Altlasten geschaffen. Mit diesem Gesetz wird der Boden erstmalig als schützenswertes Gut festgesetzt und ihm eine gleichrangige Stellung zu Flora und Fauna zugeordnet.

Die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Medien sind gesetzübergreifend geregelt. Die Fläche als übergeordnete endliche Ressource ist nicht explizit durch ein Gesetz geschützt, findet aber in anderen Gesetzen Berücksichtigung, z.B. im Baugesetzbuch und im Wasserhaushaltsgesetz.

Naturschutz
Bodenschutz
Wasserschutz