Schutzgüter

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Ein zentrales politisches Handlungsfeld ist die Entwicklung der Schutzgüter.

Der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" ist ein Grundrecht der Menschen in Deutschland, das im Grundgesetz (Artikel 20a) ist.

Artikel 20a (GG)
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/gg_pdf

Im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zählen zu den Schutzgütern
  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Im REFINA-Forschungsprojekt „Gläserne Konversion" stehen der Naturhaushalt und insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser im Vordergrund.