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Kommunale Planung

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Das zentrale planerische Instrument der Kommunen ist die Bauleitplanung. Sie legt eigenverantwortlich die ortspezifische Flächennutzung fest. Die Durchführung der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGb) geregelt und gliedert sich in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der Bauleitplanung und stellt die sich aus der geplanten Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Auf Flächen, die für die Bebauung vorgesehen sind, müssen hier ggfs. auch Altlasten ausgewiesen sein. Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt. Er konkretisiert und differenziert für Teilbereiche der Gemeinde, die im Flächennutzungsplan nur grob ausgewiesene Flächennutzung.
http://www.umweltlexikon-online.de
http://www.umweltbundesamt.de/rup/planungsebenen/index.htm

 

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