INFOTHEKNACHHALTIGKEITFLÄCHENMANAGEMENTRESSOURCENSCHUTZBETEILIGUNGGLÄSERNE KONVERSIONQUIZ

Bodenschutz

E-mail Print PDF
Der Boden ist durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit seinem untergesetzlichen Regelwerk, der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), geschützt.Hauptanliegen des nachsorgenden Bodenschutzes sind Untersuchungen zu möglichen stofflichen Boden- und Grundwasserbelastungen und daraus resultierende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Menschen. Dem gegenüber ist unter der frühzeitigen Berücksichtigung von Bodenbelangen in der Planungspraxis der sog. vorsorgende Bodenschutz zu verstehen. Dabei wird angestrebt, Böden mit ihren zahlreichen Funktionen nachhaltig zu sichern, ihre natürliche Entwicklung zu fördern und - falls erforderlich – soweit möglich wiederherzustellen.

Diese Forderung findet sich im BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr. 1, der vorsieht, die natürlichen Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Das BBodSchG regelt dabei übergreifend, was geschützt wird, wo es angewendet wird, welche Pflichten bei schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten entstehen, die Vorsorgepflicht und vieles andere.

§ 1 BBodSchG Zweck und Grundsätze des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html

Wesentlich konkreter legt die BBodSchV fest, wie schädliche Bodenveränderungen, Altlasten, untersucht, bewertet und ggf. saniert werden und wie Vorsorge zur Gefahrenabwehr zu gestalten ist. So gibt es für eine Auswahl von Stoffen sogenannte Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte in Abhängigkeit von folgenden Nutzungen: Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- / Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/index.html

Boden wird aber nicht nur als Lebensraum für Flora und Fauna geschützt, sondern     beispielsweise auch im Zusammenhang mit seiner Schutzfunktion für das Grundwasser.
http://www.lawa.de/pub/kostenlos/wr/BBodG_Wasserrecht.pdf
 

Wer ist Online?

We have 6 guests online

SUCHEN

Ein Projekt von:

logo

wird gefördert aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF):
BMBF
im Rahmen des Forschungsvorhabens REFINA:
Refina
www.refina-info.de

Anmeldung