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Rechtliche Aspekte

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Die Raumordnung und die kommunale Bauleitplanung stecken den Rahmen für den Umgang mit Flächen. Sie haben die Belange der Bundes- und Landesraumordnung sowie der Regionalplanung zu berücksichtigen und unterliegen den Maßgaben des Baurechts (s. Gesetzliche Rahmenbedingungen).

Ein kommunales Flächenmanagement integriert über das Instrumentarium der Bauleitplanung hinaus weitere Instrumente, die einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung dienlich sind.

Diese können sein:

  • informativer Art
    (z.B. Bestands- und Bedarfsanalysen und -prognosen, Kosten-Nutzen-Bilanzierung, Baulücken- und Brachflächenkataster),
  • organisatorischer Art
    (z.B. Informations-, Kommunikations- und Beteiligungsprozesse, interkommunale Kooperation, ressortübergreifende Abstimmungsprozesse in der Bauleitplanung),
  • ökonomischer Art
    (z.B. Förderprogramme für Flächenrecycling),
  • ordnungsrechtlicher Art
    So können Gemeinden über kommunale Satzungen Maßnahmen einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung über das Baurecht hinaus verbindlich festschreiben.
 

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