Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)sind Altlasten wie folgt definiert:
Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- effektive Altlastensanierung sowie
- die Revitalisierung von kontaminierten Industriestandorten und deren Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf.
http://www.umweltbundesamt.de/boden-und-altlasten/altlast/web1/start.htm